Mittwoch, 16. Februar 2011

Einschüchterung durch Abmahnkanzleien

Im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen des Vorwurfes des Zur-Verfügung-Stellens von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen, mp3, Musik usw. innerhalb von Filesharing Tauschbörsen fällt vermehrt auf, daß die Anwaltskanzleien, welche die Abmahnungen versenden, einen Druck auf die Betroffenen aufbauen und hierbei auch Argumente ins Feld führen, die einer inhaltlichen Prüfung nicht standhalten. So wird behauptet, der Sachverhalt sei bereits durch ein Gericht geprüft und zugunsten der Abmahner bestätigt worden. Dies ist mitnichten der Fall, denn allenfalls gab es eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe von Daten auf Grund einer Strafanzeige, was aber noch gar nichts über eine Verantwortlichkeit des Betroffenen aussagt.

Unser Tip: lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Jede Abmahnung ist genau auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und dann zu entscheiden, wie man im konkreten Fall vorgeht. Bitte beachten Sie, daß meist sehr kurze Fristen gesetzt werden und insoweit rasches Handeln geboten ist.

Wir helfen Ihnen gern weiter: Tel. 0345 / 29 26 70