Vorsicht mit dem Versand von Werbe-eMails. Auch gegenüber Bestandskunden ist eine solcher Versand rechtssicher nur in den engen Grenzen des § 7 Abs.3 UWG zulässig. Dies sollte jeder Unternehmer im eigenen Interesse beachten, denn verständlich ist, daß viele über die Spam-Flut genervt sind, und so kann eine gut gemeinte eMail auch den gegenteiligen Effekt haben und einen Kunden verprellen.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie hier.
Rückfragen gern auch telephonisch: 0345 292670
Internetrecht und mehr
Donnerstag, 13. Oktober 2011
Mittwoch, 16. Februar 2011
Einschüchterung durch Abmahnkanzleien
Im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen des Vorwurfes des Zur-Verfügung-Stellens von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen, mp3, Musik usw. innerhalb von Filesharing Tauschbörsen fällt vermehrt auf, daß die Anwaltskanzleien, welche die Abmahnungen versenden, einen Druck auf die Betroffenen aufbauen und hierbei auch Argumente ins Feld führen, die einer inhaltlichen Prüfung nicht standhalten. So wird behauptet, der Sachverhalt sei bereits durch ein Gericht geprüft und zugunsten der Abmahner bestätigt worden. Dies ist mitnichten der Fall, denn allenfalls gab es eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe von Daten auf Grund einer Strafanzeige, was aber noch gar nichts über eine Verantwortlichkeit des Betroffenen aussagt.
Unser Tip: lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Jede Abmahnung ist genau auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und dann zu entscheiden, wie man im konkreten Fall vorgeht. Bitte beachten Sie, daß meist sehr kurze Fristen gesetzt werden und insoweit rasches Handeln geboten ist.
Wir helfen Ihnen gern weiter: Tel. 0345 / 29 26 70
Unser Tip: lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Jede Abmahnung ist genau auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und dann zu entscheiden, wie man im konkreten Fall vorgeht. Bitte beachten Sie, daß meist sehr kurze Fristen gesetzt werden und insoweit rasches Handeln geboten ist.
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