Vorsicht mit dem Versand von Werbe-eMails. Auch gegenüber Bestandskunden ist eine solcher Versand rechtssicher nur in den engen Grenzen des § 7 Abs.3 UWG zulässig. Dies sollte jeder Unternehmer im eigenen Interesse beachten, denn verständlich ist, daß viele über die Spam-Flut genervt sind, und so kann eine gut gemeinte eMail auch den gegenteiligen Effekt haben und einen Kunden verprellen.
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